Wissenschaftlicher Hintergrund für diese Regelungen ist folgender: Spezifische Antikörper können eine durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion nachweisen, erlauben aber aus Sicht des RKI und des Bundesministeriums für Gesundheit derzeit keine Aussage über den Immunstatus und den Zeitpunkt der vorherigen Infektion.
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