Sehr geehrter Herr Holetschek, welche Gründe sprechen für eine weiterhin bestehende 3 G Regel bei gleichzeitiger FFP2 Pflicht im ÖPNV, in den leeren Zügen/ Bussen im ländlichen Raum (Allgäu)? Danke.
Weitere Fragen an Klaus Holetschek
Die Staatsregierung setzt sich daher konsequent in allen Altersgruppen für einen verantwortungsvollen und risikoarmen Umgang mit alkoholischen Getränken ein. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Förderung des Konsumverzichts bei Kindern und Jugendlichen sowie der Erhöhung des Einstiegsalters beim Alkoholkonsum Jugendlicher und der Eindämmung des Rauschtrinkens.
Dass gesundheitliche Schäden insbesondere auch in Folge des Konsums von legalen Suchtmitteln, wie Alkohol und Tabak, entstehen, rechtfertigt keinesfalls, mit Cannabis ein weiteres Suchtmittel mit gravierenden gesundheitlichen Risiken insbesondere für junge Menschen durch eine Legalisierung gefährlich zu verharmlosen.
ein generelles Verbot des Erwerbs und Konsums von Alkohol für Jugendliche ab 16 Jahren durch die Bayerische Staatsregierung kommt nicht in Betracht.