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Klaus-Dieter Gröhler
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Frage von Bernhard-Heinrich H. •

Frage an Klaus-Dieter Gröhler von Bernhard-Heinrich H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Gröhler,
darf ich Sie fragen, warum Sie gegen eine Erhöhung des Grundregelsatzes gestimmt haben ?
Es ist zwar allgemein bekannt, dass die Regierungskoalition sich nicht um die Belange der Menschen kümmert, doch hätte ich immer angenommen, dass Sie persönlich durchaus auch gegen den Fraktionszwang Ihre Stimme erheben. Doch offensichtlich erlag ich da einem Irrtum.
Gruß
H.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.,

Ihre Nachricht vom 18. Mai 2020 habe ich gelesen. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beinhaltete einen monatlichen Zuschlag auf den Regelsatz in der Grundsicherung nach SGB II und XII sowie im Asylbewerberleistungsgesetz und für Kinder und Jugendliche eine Kompensation für den Wegfall verschiedener Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz. Begründet wurde dies mit allgemein gestiegenen Kosten, dem Wegfall von Hilfsangeboten und Unterstützung nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz.
Natürlich hat die Steigerung der Lebensmittelpreise sowie der Wegfall von Hilfsangeboten wie der „Tafel“ die Situation für Menschen mit keinem oder geringem Einkommen verschärft. Dessen bin ich mir bewusst. Ich hoffe jedoch, dass beispielsweise die „Tafeln“ ihre Arbeit sehr bald, den Umständen angepasst, wieder aufnehmen können. Einige Einrichtungen haben dies auch bereits getan, bzw. auf einen Lieferdienst umgestellt.
Die Grundsicherung wird jedes Jahr - zuletzt zum 01.01.2020 - angepasst. Sie steigt stetig. Zur Berechnung der Erhöhung werden zum einen Preise, die für den Bedarf der Empfänger als maßgeblich eingeschätzt werden, zum andern die Entwicklung der Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer herangezogen. Die Preise gehen zu 70 Prozent, die Löhne zu 30 Prozent in die Berechnung ein. Sollten also Lebensmittelpreise dauerhaft steigen, wird dies die Berechnung des Regelsatzes der Grundsicherung beeinflussen und bei der nächsten Überprüfung berücksichtigt werden.
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz sind an sich nicht mit der Grundsicherung verbunden. Dies bedeutet: Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz zu erhalten, ist ein Bonus. Sie nicht zu erhalten, ist nicht maßgeblich für die Höhe anderer Leistungen wie der Grundsicherung.

Bitte beachten Sie, dass der Bund derzeit sehr viel unternimmt, um einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger zu stützen, das Wegbrechen ganzer Existenzen zu verhindern und die Folgen der Pandemie abzufedern. So hat der Bundestag nach Beginn der Krise beispielsweise in einem Schnellverfahren die Zugänge zur Grundsicherung vereinfacht: Auf die Vermögensprüfung wird bei zwischen dem 01.03.2020 und 30.06.2020 gestellten Anträgen verzichtet, auch die Einkommensprüfung wird vereinfacht, die tatsächlichen Wohnkosten werden als angemessen anerkannt und auf Sanktionen wird verzichtet. Hier hilft der Bund unbürokratisch, schnell und effizient. Für Familien, die im ablaufenden Bewilligungszeitraum den höchstmöglichen Gesamtkinderzuschlag bezogen haben, wurde eine einmalige Verlängerung des Kinderzuschlags für die Zeit vom 1. April bis 30. September um sechs Monate eingeführt. Das Einkommen wird nicht - wie eigentlich vorgesehen - geprüft. So können die Leistungen ohne Unterbrechung gewährt werden.
Familien, die Einkommenseinbrüche durch die Corona-Pandemie erleiden, erhalten ebenfalls zeitlich befristet leichteren Zugang zum Kinderzuschlag. Geprüft wird nicht mehr das Einkommen aus den zurückliegenden sechs Monaten, sondern nur das vom vergangenen Monat. Die Vermögensprüfung wird gänzlich ausgesetzt. Zusätzlich hat der Bund ein Sofortprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro für digitale Endgeräte an Schulen bereitgestellt und unterstützt Familien mit geringem Einkommen auch darüber.
Abgesehen von den hier aufgezählten Unterstützungen und Erleichterungen für sozialschwache Bürger werden momentan Hilfsprogramme für verschiedene Bereiche in Milliardenhöhe verabschiedet. Beim Schutzschild für Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen beispielsweise handelt es sich um das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik. Der Umfang der haushaltswirksamen Maßnahmen beträgt insgesamt 353,3 Milliarden Euro und der Umfang der Garantien insgesamt 819,7 Milliarden Euro. Allein dies zeigt, dass und wie sehr der Bund sich sehr wohl um die Belange der Menschen kümmert. Dass wir dabei nicht jede Forderung erfüllen können, liegt auf der Hand.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Dieter Gröhler