
Der Rechtsstaat kann hier nicht wegsehen. Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten.
Santiago Rodriguez
Der Rechtsstaat kann hier nicht wegsehen. Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten.
Politiker*innen stehen im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit.
Wir als Grüne Fraktion haben durch hohe Investitionen dafür gesorgt, dass die Mobilitätswende in Berlin gelingen kann.
Monika Grütters von der CDU, unser Kandidat war Bernd Schwarz.
Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine ist schwer zu verurteilen. Für Europas und Deutschlands Sicherheit ist es unabdingbar von russischen Energielieferun