Das Bild zeigt einen jungen Mann mit dunklem, lockigem Haar und einem vollen Bart. Er lächelt freundlich in die Kamera und trägt einen hellbeigen Pullover. Der Hintergrund ist unscharf und zeigt eine Außenumgebung mit Bäumen und Gebäuden.
Kianusch Stender
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Frage von Klaus G. •

Halten Sie es jetzt für absolut sicher sich in Schleswig-Holstein an Gebäuden aufzuhalten, ohne Angst zu haben ein Haus ist instabil und fügt Personen, Tieren, Eigentum von Personen Schäden zu?

Flensburg: Fassade abgestürzt - Bewohner müssen draußen bleiben

Stand: 30.09.2026 18:29 Uhr

Die Fassade eines Hauses in Flensburg war auf den Gehweg gestürzt. Zwei Gebäude wurden evakuiert. Rund 50 Bewohner sind betroffen. Auch ein Auto wurde durch die Trümmer schwer beschädigt.

Das Bild zeigt einen jungen Mann mit dunklem, lockigem Haar und einem vollen Bart. Er lächelt freundlich in die Kamera und trägt einen hellbeigen Pullover. Der Hintergrund ist unscharf und zeigt eine Außenumgebung mit Bäumen und Gebäuden.
Antwort von SPD

Eine absolute Sicherheit kann es bei Gebäuden genauso wenig geben wie in anderen Lebensbereichen. Der Vorfall in der Apenrader Straße in Flensburg ist erschreckend. Es ist großes Glück, dass durch die herabstürzenden Fassadenteile niemand verletzt wurde. Dass anschließend mehrere Gebäude und 35 Wohnungen evakuiert werden mussten, zeigt, wie ernst eine solche Situation ist.

Gleichzeitig halte ich es für wichtig, die Dimension einzuordnen: Fälle, in denen größere Fassaden- oder Gebäudeteile aufgrund baulicher oder statischer Probleme einstürzen, sind gemessen an der sehr großen Zahl von Gebäuden in Schleswig-Holstein außergewöhnliche Ereignisse. Das macht jeden einzelnen Fall nicht weniger ernst, spricht aber dagegen, aus den jüngsten Vorfällen eine generelle Unsicherheit unseres Gebäudebestandes abzuleiten.

Für die Sicherheit von Gebäuden gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Nach der Landesbauordnung müssen bauliche Anlagen so instand gehalten werden, dass insbesondere Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden. Außerdem muss jede bauliche Anlage im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen standsicher sein. Zur Instandhaltung gehören ausdrücklich auch Wartung, Inspektion und gegebenenfalls Instandsetzung. Die Bauaufsichtsbehörden wiederum haben die Aufgabe, auch bei der Nutzung und Instandhaltung von Gebäuden über die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu wachen und können erforderliche Maßnahmen treffen.

Trotzdem sollten wir die Vorfälle der vergangenen Zeit ernst nehmen. Neben der Apenrader Straße gab es beispielsweise 2025 einen teilweisen Dacheinsturz in der Paul-Ziegler-Straße in Flensburg und 2026 den Absturz eines großen Betonvordachs in Westerland auf Sylt. Für mich stellt sich deshalb die Frage, ob sich aus der Aufarbeitung dieser Fälle gemeinsame Ursachen oder Lücken bei Instandhaltung und Kontrolle erkennen lassen. Bevor daraus Forderungen nach zusätzlichen regelmäßigen staatlichen Gebäudekontrollen oder neuen gesetzlichen Vorgaben abgeleitet werden, sollte genau geprüft werden, ob dafür tatsächlich ein strukturelles Problem vorliegt.

Mein Fazit ist daher: Eine Garantie, dass von keinem Gebäude in Schleswig-Holstein jemals eine Gefahr ausgehen kann, kann niemand seriös geben. Es gibt aber auch keinen Anlass, den Gebäudebestand in Schleswig-Holstein pauschal für unsicher zu halten. Entscheidend ist, dass Eigentümer*innen ihrer Verantwortung für die Instandhaltung nachkommen und die zuständigen Behörden konsequent handeln, sobald Hinweise auf eine mögliche Gefährdung vorliegen.

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