Wie stehen sie zur anstehenden von SPD und CDU angestrebten Änderung des Information Freiheits Gesetzes. Wie begründen sie die anstehenden massiven Einschnitte zum Informationsrecht der Bürger/innen?
Ich sehe die geplanten Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz sehr kritisch. Aus meiner Sicht darf der Grundgedanke des Informationsfreiheitsrechts nicht ausgehöhlt werden. Staatliches Handeln muss für Bürger*innen nachvollziehbar und kontrollierbar bleiben.
Eine Einschränkung des Kreises der Antragsberechtigten halte ich für falsch. Informationsfreiheit ist ein zentrales Instrument demokratischer Kontrolle und wird von Bürger*innen, Journalist*innen, Wissenschaft und zivilgesellschaftlichen Organisationen genutzt. Ich teile deshalb die Kritik, dass die geplanten Änderungen Transparenz schwächen und investigative Recherchen erschweren würden. Bestehende Schutzmechanismen für berechtigte Geheimhaltungsinteressen gibt es bereits, dafür braucht es keinen generellen Abbau von Informationsrechten.
Ich habe selbst im Rahmen der Aufarbeitung des Northvolt-Desasters über 25.000 Seiten vertraulicher Akten durchgearbeitet und im Schleswig-Holsteinischen Landtag durchgesetzt, dass relevante Informationen der Bevölkerung öffentlich gemacht werden, weil mir die Transparenz staatlichen Handels wichtig ist.
Ich bin grundsätzlich nicht gegen eine Reform im Informationsfreiheitsgesetzes. Diese müsste das Gesetz aber Informationsrecht der Öffentlichkeit stärken, Wege vereinfachen und moderner machen, nicht seinen Kern beschneiden.
Einen Punkt an der jetzigen Reform finde ich aber gut: Die Namen von Mitarbeiter*innen auf der Arbeitsebene der Behörden sollen in den Antworten der Behörden künftig bei Veröffentlichung geschwärzt werden. Das schützt Beschäftige im öffentlichen Dienst besser vor Anfeindungen.
