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Frage von Susanne K. •

Frage an Kerstin Kassner von Susanne K. bezüglich Soziale Sicherung

Frühkindliche Bildung prägt die Kindesentwicklung und gesellschaftliche Zukunft. Der Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung ist ein wichtiges Thema. Auch in der Kindertagespflege ist ein deutlicher Rückgang der Fachkräfte spürbar. Das liegt unter anderem an den schlechten Rahmenbedingungen und viel zu geringer Vergütung. 2015 waren es noch 1327 Kindertagespflegepersonen in MV, 2016 nur noch 1249. Kindertagespflegepersonen sind selbstständig, die Vergütung wird aber von den Jugendämtern / Ausschüssen festgelegt. Deutschlandweit steht MV an unterster Stelle bei der Vergütung, Altersarmut ist vorprogrammiert. 2018 läuft die Sonderregelung zu den Beiträgen der Krankenversicherung für Kindertagespflegepersonen aus. Spätestens dann müssen (fast) alle Kindertagespflegepersonen ihre Arbeit niederlegen, weil sie die Beiträge nicht mehr zahlen können.
Unterstützt Ihre Partei den Vorschlag, die Beiträge zur Krankenversicherung für Kindertagespflegepersonen nach Auslaufen der Sonderregelung des § 10 SGB V am realen Einkommen zu orientieren und nicht an einem fiktiven Mindesteinkommen, das alle Kindertagespflegepersonen in MV nicht erreichen?

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Frühkindliche Bildung prägt die Kindesentwicklung und gesellschaftliche Zukunft. Der Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung ist ein wichtiges Thema. Auch in der Kindertagespflege ist ein deutlicher Rückgang der Fachkräfte spürbar. Das liegt unter anderem an den schlechten Rahmenbedingungen und viel zu geringer Vergütung. 2015 waren es noch 1327 Kindertagespflegepersonen in MV, 2016 nur noch 1249. Kindertagespflegepersonen sind selbstständig, die Vergütung wird aber von den Jugendämtern / Ausschüssen festgelegt. Deutschlandweit steht MV an unterster Stelle bei der Vergütung, Altersarmut ist vorprogrammiert. 2018 läuft die Sonderregelung zu den Beiträgen der Krankenversicherung für Kindertagespflegepersonen aus. Spätestens dann müssen (fast) alle Kindertagespflegepersonen ihre Arbeit niederlegen, weil sie die Beiträge nicht mehr zahlen können.
Unterstützt Ihre Partei den Vorschlag, die Beiträge zur Krankenversicherung für Kindertagespflegepersonen nach Auslaufen der Sonderregelung des § 10 SGB V am realen Einkommen zu orientieren und nicht an einem fiktiven Mindesteinkommen, das alle Kindertagespflegepersonen in MV nicht erreichen?

Tagespflegepersonen sind in der Regel selbstständig tätig und erbringen ihre Leistung in der eigenen Wohnung oder in der Wohnung der Familie des Kindes. Die Verdienstchancen in der Kindertagespflege sind gering. Im Gegenzug sind die Anforderungen an die Verfügbarkeit und Flexibilität der Tagespflegepersonen hoch, ihre individuelle Existenzsicherung, tarifliche Entlohnung und angemessene Arbeitsbedingungen werden aber kaum in den Blick genommen. Für DIE LINKE ist das ein Alarmsignal: Der notwendige Ausbau der Betreuungsinfrastruktur darf nicht auf Kosten der Beschäftigten geschehen!
Die Vergütung und entsprechenden Regelungen von Kindertagespflegepersonen obliegt derzeit den Kommunen mit den von Ihnen beschriebenen Konsequenzen. Dies ist nicht hinnehmbar. DIE LINKE setzt sich seit Jahren für eine insgesamt bessere Anerkennung der Tätigkeiten aus und hat in diesem Kontext auch den Streik für eine Aufwertung von Sozial und Erziehungsberufen unterstützt. Gerade im Bereich der Kinderbetreuung muss unserer Meinung nach gelten: Gutes Geld für gute Arbeit!
In Dänemark sind Tagespflegepersonen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte regionaler Tagespflegeagenturen unter dem Dach der Kommunen. Eine solche Lösung wollen wir auch für Deutschland. DIE LINKE setzt sich für die Schaffung von sozialversicherungspflichtiger und tarifgebundener Beschäftigung für Tagesmütter und -väter auf kommunaler Ebene ein. Hier käme den Jugendämtern die Aufgabe zu, Tagespflegepersonen sozialversicherungspflichtig einzustellen. Damit wäre auch die Krankenversicherung abgedeckt.