Antwort 17.01.2025 von Kerstin Griese SPD
Entscheidungen eines Rehabilitationsträgers können beim Bundesamt für soziale Sicherung angemahnt werden.

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Entscheidungen eines Rehabilitationsträgers können beim Bundesamt für soziale Sicherung angemahnt werden.
Seit dem Teilhabestärkungsgesetz sind alle Leistungserbringer zu geeignetem Gewaltschutz verpflichtet.
Eine Lösung der Altschuldenproblematik ist für viel Städte essenziell, damit beispielsweise die sozialen Angebote erhalten bleiben können:
Das Außenministerium selbst nutzt Hawala nicht.
Die Haltung der SPD zum russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ist klar.
30 Prozent mehr als im Vorjahr.