Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Bernd S. •

Frage an Kerstin Griese von Bernd S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Griese,

ihr Ausschuss ist ja auch das beratende Gremium über die "Entschädigung " für die Contergan Opfer. Durch den z.Zt. noch laufenden Hungerstreik von Contergan Opfern in Bergisch Gladbach, hat das Thema wieder etwas Öffentlichkeit gewonnen. Meine Fragen:

Welche Schritte unternimmt der Ausschuss, um die Lage der Opfer zu verbessern? Wird in Betracht gezogen Regelungen, wie sie in Schweden oder Grossbritannien gelten auch bzgl. der Entschädigungshöhe zu übernehmen? Wird sich der Ausschuss damit abfinden, daß ausgerechnet im Mutterland von Contergan die "Entschädigung" ( vielmehr finanz. Absicherung ) und die Fürsorge am geringsten ausfällt? Wird auch über die Situation und Hilfen für die Familienangehörigen der Opfer beraten?

Ich verbleibe in Hoffnung auf eine Antwort

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Schneider

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schneider,

dankenswerterweise hat der WDR mit dem preisgekrönten Film „Eine einzige Tablette“ die Contergan-Katastrophe wieder ins Gedächtnis gerufen. Die inzwischen älter gewordenen Contergan-Geschädigten leiden jetzt an den schmerzhaften Spätfolgen ihrer ursprünglichen Schäden, die durch jahrelange Fehlbelastung entstanden sind.

Deshalb hat sich die Große Koalition darauf verständigt, die Contergan-Renten zu verdoppeln. Das ist ein deutliches Signal, die Situation der mehr als 2500 in Deutschland lebenden Betroffenen zu verbessern. Die Rentenverdoppelung gilt bereits seit Mitte dieses Jahres. Dafür stellen wir pro Jahr zusätzliche 15 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt bereit.

Darüber hinaus werden wir die Situation der Contergan-Opfer weiter im Blick behalten und beraten. Contergan ist ein Teil der deutschen Nachkriegsgeschichte, der wir uns gemeinsam stellen müssen. Besonderes Augenmerk werden wir in unseren weiteren Beratungen darauf legen, dass eine ausreichende medizinische Versorgung der Contergan-Geschädigten geregelt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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