Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Angelika B. •

Frage an Kerstin Griese von Angelika B. bezüglich Frauen

Sehr geehrte Frau Griese,
Ich möchte Sie fragen ob sie schon einmal darüber nachgedacht haben, etwas gegen die Ungerechtigkeit zwischen Männern und Frauen mit Kindern zu tun.

Wenn ein Vater seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkomme kann, kann die Frau Unterhaltsvorschuss beantragen. Nach 6 Jahren Leistungsunfähigkeit oder sind die Kinder aber schon 12 Jahre alt, bekommt die Mutter keine Unterstützung mehr. Sie muss jetzt für die Familie ALGII beantragen.
Das ALGII Geld für eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern beträgt z.B.1026€ Sie darf max. 100€ ohne Abzüge dazuverdienen. Das heisst, die Familie muss mit max. 1126,00 € auskommen. Der Mindestunterhalt lt. düsseldorfer Tabelle für die gleichen 2 Kinder beträgt pro Monat 377x2=754+320 Kindergeld =1074,00. Hier könnte die Mutter noch Geld hinzuverdienen, damit sie mit den Kindern normal leben könnte. Der Vater darf im Gegenzug aber 900€ bzw. bei Arbeitslosigkeit 700€ für sich behalten.

Können sie sich dafür einzusetzen, dass es mehr Gerechtigkeit für alleinerziehende Menschen gibt, meistens Frauen? Entweder Zahlung des Unterhaltsvorschusses solange die Kinder zu Hause wohnen und Kindergeldberechtigt sind, oder wenigstens einen Selbstbehalt für die Mutter, der dem Selbstbhalt des Vaters mindestens gleichgestellt ist. Oder die Möglichkeit Sozialgeld für die Kinder beantragen zu können, ohne selbst ALGII beantragen zu müssen Ich würde mich freuen, wenn sie mir zustimmen und antworten. Ich hoffe dass ich bei Ihnen als SPD lerin aus meiner alten Heimat mit meinem Anliegen an der richtigen Adresse bin.

Mit den besten Grüssen Angelika Buchholz

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Buchholz,

das Arbeitslosengeld (Alg) II ist deutlich höher als die von Ihnen angegeben 1026 Euro. Der tatsächliche Betrag ist von den Kosten für die Wohnung und die Situation in der Kommune abhängig. Ein Richtwert beispielsweise für Berlin: Hier erhält der von Ihnen erwähnte Drei-Personen-Haushalt Alg II in Höhe von 1568 Euro.

Trotzdem haben Sie mit Ihrer Forderung, die Situation der Alleinverdienenden zu verbessern, recht. Die SPD fordert in ihrem Regierungsprogramm deshalb, den Unterhaltsvorschuss zu flexibilisieren. Priorität hat es jedoch, den Unterhaltsanspruch konsequent durchzusetzen, damit der Vorschuss erst gar nicht in Anspruch genommen werden muss.

Wichtig ist meines Erachtens insbesondere für Alleinerziehende die Durchsetzung eines alleingemeinen Mindestlohnes. Denn gerade Alleinerziehende leiden weit überdurchschnittlich unter Jobangeboten, die so niedrig bezahlt werden, dass sich eine eigenen Erwerbsarbeit kaum lohnt.

Einen enormen Fortschritt bedeutet der auf Betreiben der SPD eingeführte Kinderzuschlag. Den erhalten Eltern, die zwar mit ihrer Erwerbstätigkeit ihren eigenen Unterhalt erwirtschaften können, aber nicht den Unterhalt ihrer Kinder. Dieser Kinderzuschlag wird ausgezahlt, ohne dass die Mutter oder der Vater Alg II beantragen muss - so wie Sie das fordern. Nähere Informationen dazu finden sie in diesem Faltblatt: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Publikation/Bestellservice/__Anlagen/5-kinderzuschlag-wohngeld,property=publicationFile.pdf .

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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