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Kay Gottschalk
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Frage von Eves S. •

Wie beurteilen Sie das Vorhaben der EU ein europäisches Vermögensregister einzuführen ?

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Die Vermögensteuer wurde im Jahr 1997 aus verfassungsrechtlichen Gründen ausgesetzt; ihre Abschaffung ist daher nur folgerichtig. Sie ist eine Substanzsteuer, die das Vermögen besteuert, das typischerweise wiederum aus versteuertem Einkommen stammt. Das Bundesverfassungsgericht setzt dem vermögensteuerlichen Zugriff deutliche Grenzen, nach oben durch den Vermögensbestandsschutz und das Übermaßverbot, nach unten hin für existenzsichernde Gebrauchsvermögen. In der EU wird Vermögensteuer lediglich noch von sieben Mitgliedstaaten erhoben.

Kurzum eine weitere Belastung der Bürger durch die Einführung einer Vermögensteuer bzw. einer Vermögensabgabe lehnen wir ab. Dies gilt auch für ein sogenanntes EU-Vermögensregister. Siehe im Positionspapier der AfD-Bundestagsfraktion vom 4. November 2022, Nr. 7 https://afdbundestag.de/wp-content/uploads/2022/11/Positionspapier-AfD-Fraktion.pdf sowie im Antrag 20/5611 https://dserver.bundestag.btg/btd/20/056/2005611.pdf

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