Damit finanzielle Hürden den Gang zu den Gerichten nicht erschweren, sind die Klagen vor den Verwaltungsgerichten im Bereich des SGB VIII kostenlos und können auch ohne anwaltliche Vertretung erhoben werden.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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