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Katrin Helling-Plahr
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Frage von Cerstin S. •

Sehr geehrte Frau Helling-Plahr, warum ist die Opfer Pension einkommensabhängig? Ich möchte gegen diesen Beschluss gerichtlich vorgehen.

Mir wurde jetzt meine Opfer Pension gestrichen, weil ich ein Mehrfamilienhaus käuflich erworben habe. Dieses Haus soll mich vor Altersarmut, Verdrängung und unangemessene Mieterhöhung schützen. Die monatlichen Mieteinnahmen werden als Einkommen berechnet. Ich kann aber von den Mieteinnahmen nicht leben, weil ich einen hohen Kredit abzahlen muss. Es müssen auch Rücklagen für Reparaturen, Sanierung und Modernisierungen ansparen werden. Aber alles das zählt nicht. Ich möchte am liebsten vor dem Bundesverfassungsgericht, gegen diesen Beschluss klagen. Ich bin als Hauseigentümerin nicht weniger Opfer des DDR Regimes.
Eine Opfer Pension sollte nie einkommensabhängig sein.

Ich wäre dankbar für eine Antwort.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

 

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Grundsätzlich handelt es sich bei der SED-Opferrente der Sache nach nicht um eine reine Entschädigungszahlung. Eine solche Zahlung wurde an alle SED-Opfer bereits in Form einer Kapitalentschädigung mit dem Ersten Gesetz zur Bereinigung des SED-Unrechts 1990 auf den Weg gebracht. Das Institut der Opferrente wurde vielmehr für diejenigen geschaffen, die in ihrer wirtschaftlichen Lage aufgrund ihrer Vergangenheit in der DDR besonders beeinträchtigt sind. Adressiert waren hier von vornherein nur Mindestrentenbezieher, Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose und Invalide, die keine realistische Aussicht darauf hatten im Berufsleben erneut Fuß zu fassen. Es handelt sich bei dem Institut der Opferrente seinem Grundgedanken entsprechend also viel mehr um eine Härtefallregelung in Form einer dauerhaften Unterstützungsleistung. Dementsprechend wird bis heute die Zahlung ausgesetzt, wenn die besondere wirtschaftliche Beeinträchtigung entfällt. Wann eine wirtschaftliche Beeinträchtigung vorliegt und wann nicht ist beispielsweise in § 8 Abs. 3 BerRehaG oder in § 17a StrRehaG geregelt. Wenn Sie persönlich das Gefühl haben, dass Ihr Fall unrechtmäßig entschieden worden ist, so steht Ihnen - je nach gesetzlicher Begründung Ihres Anspruchs - der Rechtsweg zu den Verwaltungs- oder Landgerichten offen. Als Abgeordneter steht mir eine Wertung des Einzelfalles jedoch nicht zu.

Für Rückfragen verweise ich Sie gerne auf die zuständige Ansprechpartnerin unserer Fraktion für die SED-Opferrente Linda Teuteberg.

 

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Helling-Plahr

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