Entscheidung Erhöhung der Opferente: Wird Opferente an Ehepartner weiter gezahlt wenn man verstirbt
Wird Opferente an Ehepartner weiter gezahlt wenn man verstirbt

Nein, die SED-Opferrente wird im Todesfall nicht an den Ehegatten weitergezahlt. Der Anspruch auf die besondere Zuwendung für Haftopfer ist gemäß § 17a Abs. 5 StrRehaG nicht vererblich. Es handelt sich um einen höchstpersönlichen Anspruch, der mit dem Tod des Haftopfers erlischt.
Weitere Fragen an Katrin Helling-Plahr

Ich persönlich erachte die gegenwärtige Regelung zu Schwangerschaftsabbrüchen als einen gesellschaftlich breit akzeptierten Kompromiss, den wir nicht gefährden sollten

Ich habe an den Abstimmungen aufgrund meines Mutterschutzes nicht teilgenommen. Eine Zusammenarbeit mit der AfD lehnen meine Fraktion und ich ab.

Aufgrund der Blockadehaltung insbesondere seitens des SPD-geführten Innenministeriums während der Koalitionszeit konnte dieser wichtige und richtige Gesetzentwurf nicht in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden.

Der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen muss durch gesundheitspolitische Maßnahmen gestärkt werden. Dazu leistet die Abschaffung von § 218 StGB keinen Beitrag.