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Katrin Helling-Plahr
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Frage von Wolfgang G. •

Frage an Katrin Helling-Plahr von Wolfgang G. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Helling-Plahr,

gestatten Sie mir, dass ich mich heute in einer Angelegenheit an Sie wende, von der nur ein relativ kleiner Teil der Bevölkerung betroffen ist. Ich spreche von "Betriebsrentnern" , d.h. von Rentnern die auch eine Betriebsrente beziehen.

Es war im Oktober 2018, als unser Gesundheitsminister Herr Jens Spahn vollmundig verkündete, den Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrenten zu halbieren und wieder in den Stand vor 2004 zu setzen. Damals -und weil die Sozialkassen leer waren- griff man den Betriebsrentnern dreist in die Taschen und verdoppelte mal eben den Krankenkassenbeitrag. Das ging schnell, einfach und problemlos. Man war sich halt einig und der Rentner hat ja eh keine Lobby. Der Aufschrei verhallte wie erwartet. Alles gut.

Und jetzt: Obwohl Union und SPD für die Abschaffung des vollen Beitragssatzes sind, hört oder liest der Bürger von der Sache so garnichts mehr. Hat sich das erledigt, indem man sich mit der Sache nicht mehr befasst (aus den Augen - aus dem Sinn), oder ist jetzt kein Geld mehr dafür da weil man meint, x andere Projekte anschieben zu müssen (sowas kennt man eigentlich nur kurz vor der Wahl). Können Sie mich, sehr verehrte Frau Helling-Plahr auf den aktuellen Stand bringen? Ihr SPD Kollege aus dem Wahlkreis, d.h. sein Hagener Büro, scheint ahnungslos (oder es interessiert ihn nicht).

Mit freundlichem Gruß
W. G.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 19. August 2019.

Ihren Unmut über die Gesetzesänderung von 2004 kann ich sehr gut nachvollziehen. In der Tat war die FDP damals die einzige Fraktion im Deutschen Bundestag, die gegen die Gesetzesänderung (GMG) gestimmt hat. Seitdem setzen wir uns für ein Ende der Doppel- bzw. Dreifachverbeitragung ein.
Das Thema wird im Gesundheitsausschuss des Bundestages behandelt. Eine öffentliche Anhörung zum Thema Doppelverbeitragung von Betriebsrenten, die am 25. April 2018 im stattfand, hat deutlich einen dringenden Korrekturbedarf gezeigt. Auf Einladung der Arbeitsgruppe Gesundheit der FDP-Bundestagsfraktion waren erstmalig auch Direktversicherungsgeschädigte geladen. Mit den Verbänden der Direktversicherungsgeschädigten stehen wir weiterhin in engem Kontakt. Die Anhörung hat verdeutlicht, dass wir das Vertrauen in die betriebliche Altersversorgung zurückgewinnen müssen. Die Versicherten sollen sich darauf verlassen können, dass sich private Altersversorge lohnt und diese im Nachhinein nicht gekürzt wird. Die Auszahlung von Vorsorgeverträgen darf in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu einer Doppelbelastung führen.
Auch wenn sich einzelne Politiker von Union, SPD und Grünen in letzter Zeit ebenfalls kritisch zum GMG geäußert haben, so bin leider noch sehr skeptisch, ob dies auch tatsächlich zu Änderungen im Gesetz führen wird. Wir werden weiterhin Druck, insbesondere auf die Bundesregierung ausüben und ich hoffe sehr, dass wir auch aus der Opposition heraus dazu beitragen können, dass eine faire Lösung für die vielen Betroffenen gefunden wird. Sie können sich darauf verlassen, dass wir weiterhin an Ihrer Seite stehen.

Mit freundlichen Grüßen
Katrin Helling-Plahr

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