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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Jens H. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Jens H. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,

Umfragen zufolge will so gut wie niemand im Krankenhaus sterben.
Doch immer noch viel zu oft passiert genau das. Laut Deutschem Evangelischem Krankenhausverband (DEKV) sterben 77 Prozent der Deutschen entweder in einer Klinik oder im Pflegeheim.

Quelle: https://www.welt.de/vermischtes/article204152876/Tod-im-Krankenhaus-Warum-viele-sterben-wo-sie-nicht-sterben-wollen.html

Warum wird der offensichtliche Wunsch von sehr vielen Menschen ignoriert bzw. nicht automatisch erkannt und erfüllt?

Ist es aus Ihrer menschlichen Sicht nicht selbstverständlich, im eigenen Bett oder zumindest friedlich einschlafen zu dürfen?

Was können Sie als verantwortlicher Politiker für die Menschen tun?

Beste Grüsse
Hahn

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Warum, wie Sie fragen, der offensichtliche Wunsch vieler Menschen ignoriert wird, vermag ich Ihnen nicht zu sagen. Viele der medizinischen Entscheidungen hängen vom konkreten Einzelfall ab. Sicher trägt in vielen Fällen dazu bei, dass der Wunsch, welche medizinische Versorgung jeder einzelne Mensch im Notfall wünscht, leider nicht immer klar ist - weil sie sich selbst nicht mehr mitteilen können, weil Angehörige nicht erreichbar sind, weil es keine Patientenverfügung gibt.

Anders verhält es sich, wenn kein Notfall vorliegt und/oder das Lebensende absehbar ist. Sie haben recht, viele Menschen wünschen sich eine vertraute Umgebung und haben Angst, unter Schmerzen und vielleicht unwürdigen Bedingungen, angeschlossen an Maschinen, ihre letzten Lebenstage zu verbringen. Menschen mit schweren Erkrankungen, bei denen eine Heilung nicht mehr möglich ist, bedürfen einer Versorgung, bei der nicht Heilung und Lebensverlängerung im Vordergrund stehen. Das leistet die (auch ambulante) Palliativ- und Hospizversorgung. Allerdings sind deren Möglichkeiten vielen Menschen unbekannt oder sie sind nicht ausreichend zugänglich. Wir haben deshalb schon in der letzten Wahlperiode einen Antrag gestellt, um die Versorgung am Lebensende zu sichern (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/045/1804563.pdf).
Seitdem hat mit verschiedenen Regelungen im Terminservice- und Versorgungsgesetz auch die Bundesregierung gehandelt und den GKV-Spitzenverband verpflichtet, einen Rahmenvertrag für die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung mit den Spitzenorganisationen der Hospizarbeit abzuschließen. Wir beobachten im Augenblick noch, welche Veränderungen diese neuen Regelungen mit sich bringen.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

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