
Tatsächlich gibt es auch Haushalte, die Nachtstrom beziehen ohne dass dieser gesondert erfasst wird. Vielmehr kommen hier Hoch- und Tiefpreisfenster zur Anwendung, sodass grundsätzlich jedweder nachts verbrauchte Strom, also auch der für den Betrieb von Waschmaschine, Fernseher & Co, über den Nachtstromtarif abgerechnet wird.