
Der Bundestag hat am 25. April eine Reform der Strafvorschriften zur Abgeordnetenbestechung beschlossen. Neben den bisherigen Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung wird zukünftig ein weiterer Tatbestand treten. Fälle wie die so genannten Maskendeals oder die Aserbaidschan-Affäre sind dann strafbar.