
(...) Man kann kritisieren, dass alle Bundesländer Kirchenaustrittsgebühren erheben – dies tun wir als Partei. Allerdings sind diese Gebühren, die Verwaltungsgebühren und keine Gerichtsgebühren sind, die Konsequenz daraus, dass der Staat für die Kirchen die Kirchensteuer einzieht und er deshalb wissen muss, wer Mitglied ist und wer nicht. (...)