
(...) Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob der von Ihnen vorgeschlagene regulatorische Weg viel Erfolg verspricht. GHB/GBL, das als K.O.-Tropfen eingesetzt wird, wird meist illegal, aus wenig regulierten Quellen erworben oder Grundstoffe selbst vermischt. Eine Verordnung über das Beimischen von Bitterstoffen wird in diesem Graubereich leider keine Wirkung entfalten und hätte dann wohl bestenfalls Symbolcharakter. (...)