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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Franziska H. •

Hat sich das EU-Parlament oder die Bundesregierung kritisch mit dem Ausreiseverbot von Männern zwischen 18 und 60 Jahren innerhalb der Ukraine mit der ukrainischen Regierung auseinandergesetzt?

Mir ist es im Moment ein großes Anliegen, ein Sprachrohr an die Politik zu
finden, denn ich halte es nicht für demokratisch, dass Männer im Alter von 18-60 Jahren,
nicht aus der Ukraine ausreisen dürfen.
Dies bezeichne ich als Geiselhaft.

Ich solidarisiere mich absolut mit der Ukraine, aber das Verbot des Verlassens des Landes fügt sich
nicht der demokratischen Ordnung, so wie ich sie verstehe.

Der Bruder einer meiner besten Freundinnen, der 18 Jahre alt ist, darf nicht
ausreisen. Gestern ist er mit seiner Oma von Kiew in die Westukraine geflohen. Er befindet sich mittlerweile in einen besorgniserregenden psychischen Zustand.
Die meisten Menschen, die jetzt nicht kämpfen, werden es auch weiterhin nicht tun.
Diese werden, sofern sie verletzt werden, anderen Kriegsbeschädigten oder Kranken die Kapazitäten im Bereich der medizinischen Versorgung wegnehmen.

Auch wenn es wenig Erfolgsaussichten gibt, sollte dringlichst versucht werden, dies an die ukrainische Regierung zu appellieren.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Die Ampel-Regierung steht in voller Solidarität zur Ukraine und unterstützt das ukrainische Volk in seinem Kampf gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg. Deutschland leistet dafür sowohl finanzielle, wirtschaftliche und politische Hilfe als auch Unterstützung in Form von militärischer Ausrüstung. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Ukraine souverän und eigenständig darüber entscheidet, wie sie ihre Heimat verteidigt.

Die Ukraine hat sich als Unterzeichnerin der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Achtung der Gewissensfreiheit verpflichtet. Die Gewissensfreiheit umfasst auch das Recht, den Kriegsdienst zu verweigern. Weiterhin hat die ukrainische Regierung insbesondere für alleinerziehende Väter und körperlich beeinträchtigte Männer Ausnahmeregelungen eingeführt. Beides muss auch tatsächlich und frei von Diskriminierung zur Anwendung kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

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