
Das Sondervermögen Infrastruktur steht noch ganz am Anfang. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD wurde Folgendes vereinbart:
Foto: Photothek
Das Sondervermögen Infrastruktur steht noch ganz am Anfang. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD wurde Folgendes vereinbart:
Das Sondervermögen Infrastruktur steht noch ganz am Anfang. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD wurde Folgendes vereinbart:
Wir werden auch weiterhin daran arbeiten, dass unser Steuersystem gerecht ist und auf soliden Füßen steht.
Wenn Sie im Jahr 2058 oder später in Rente gehen werden, müssen Sie Ihre Rente grundsätzlich voll versteuern. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Für alle, die bis 2057 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss.
Wenn Sie im Jahr 2058 oder später in Rente gehen werden, müssen Sie Ihre Rente grundsätzlich voll versteuern. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Für alle, die bis 2057 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss.
Wenn Sie im Jahr 2058 oder später in Rente gehen werden, müssen Sie Ihre Rente grundsätzlich voll versteuern. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Für alle, die bis 2057 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss.