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Frage von Miriam Kathrin S. •

Wollt Ihr die Mandatschaft dafür nutzen, dass die Vermögenssteuer wieder eingesetzt wird.

Wollt Ihr die Mandatschaft dafür nutzen, dass die Vermögenssteuer in Baden-Württemberg wieder eingesetzt wird?

Die Reform für die Vermögenssteuer wurde bereits nach Aufforderung des Bundesgerichtshof formuliert, aber nicht weiterverfolgt. Das ist jetzt schon zwanzig Jahre her. Wir sehen die fatalen Auswirkungen für unsere Infrastruktur in allen Bereichen. Von den Straßen bis in die Hochschulen und Universitäten. Wir sehen das Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen geschlossen werden. Industriezweige einbrechen. Die Liste ist lang und ich habe nicht mehr viele Zeichen für Worte übrig. Wie wichtig ist es Ihnen das die Vermögenssteuer wieder eingesetzt wird? Werdet Ihr zu 100% dafür das Mandat nutzen wollen?

Mit freundlichen Grüßen

Frau S.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Als SPD setzen wir uns klar für die Wiedereinführung der Vermögensteuer ein. In Deutschland werden Einkommen aus Arbeit derzeit stärker besteuert als große Vermögen. Dieses Ungleichgewicht wollen wir korrigieren, um mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen. Sehr hohe Vermögen sollen wieder stärker zur Finanzierung unseres Gemeinwesens beitragen – insbesondere zur Modernisierung von Infrastruktur, Bildung und Hochschulen sowie zur Stärkung des Gesundheits- und Pflegesystems. So haben wir es auch in unserem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025 festgehalten: Die ausgesetzte Vermögensteuer wollen wir für sehr hohe Vermögen revitalisieren.

Gleichzeitig ist es wichtig, die politischen Rahmenbedingungen offen anzusprechen: Mit den aktuellen Mehrheitsverhältnissen im Deutschen Bundestag ist eine Wiedereinführung der Vermögensteuer derzeit nicht durchsetzbar. Dennoch bleibt sie ein zentrales Ziel der SPD, für das wir weiterhin werben und politische Mehrheiten organisieren wollen.

Zudem haben wir als SPD zu Beginn dieses Jahres mit „FairErben“ ein Reformkonzept für eine gerechtere Erbschaftsteuer vorgelegt. Hintergrund ist unter anderem ein erwartetes Urteil des Bundesverfassungsgericht, das eine Reform erforderlich machen könnte. Unser Ansatz: Rund 85 Prozent aller Unternehmensübertragungen, insbesondere kleine und mittlere Familienbetriebe, sollen weiterhin steuerfrei bleiben, indem wir einen Freibetrag von 5 Mio. Euro für Betriebsvermögen vorsehen. Erst sehr große Erbschaften oberhalb dieser Grenze sollen moderat und progressiv besteuert werden. Gleichzeitig schaffen wir Schlupflöcher ab, die heute dazu führen, dass milliardenschwere Vermögen oft kaum besteuert werden. Um Arbeitsplätze und Investitionen zu sichern, soll die Steuer bei Unternehmensfortführung über bis zu 20 Jahre gestundet werden können.

Wenn Vermögen sich zunehmend konzentriert und über Generationen nahezu steuerfrei weitergegeben wird, leidet langfristig die Chancengerechtigkeit. Wettbewerb, Innovation und soziale Aufstiegsmöglichkeiten geraten unter Druck.

Sowohl die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer als auch aus einer möglichen Vermögensteuer stehen den Ländern zu, also auch Baden-Württemberg. Da die Länder insbesondere für Bildung zuständig sind, ist es unser Ziel, zusätzliche Einnahmen gezielt in die Stärkung und Modernisierung des Bildungssystems zu investieren.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Mast

 

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