(...) Die Aufhebung der Immunität von Abgeordneten ist in Anlage 6 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages geregelt (https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/anlage6/245194). Wie Sie der Anlage entnehmen können, ist es in meiner Funktion als Abgeordnete nicht möglich, einen Antrag auf Aufhebung der Immunität eines anderen Abgeordneten zu stellen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

