(...) Aus gutem Grund bindet das Grundgesetz staatliches Handeln an die Grundrechte und knüpft den Genuss dieser verbrieften Rechte nicht an das eigene Verhalten oder das der eigenen Kinder. Ich würde schließlich auch nicht akzeptieren, dass mir ein beliebiges Grundrecht, z.B. die Versammlungsfreiheit wegen des respektlosen Verhaltens meiner Tochter oder der vermuteten Grundlage dieses Verhaltens in meiner Erziehung abgesprochen werden würde. (...)
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