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Frage von Christian B. •

Frage an Katja Kipping von Christian B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Kipping

Danke für Ihre Antwort vom 23.5.2017 auf meine Frage vom 17.5.2017 zum Verbot der Auslandsfinanzierung religöser Institutionen.

Ich habe ein paar Anmerkungen:

Wenn ich von einem Auslandsfinanzierungsverbot spreche dann schließt das natürlich alle Religionsgemeinschaften mit ein, nicht nur den Islam. Die Idee dahinter ist das sich religiöse Gruppen hier in Deutschland vor Ort von ihren eigenen Mitgliedern finanzieren lassen sollen.

Ich stimme zu das ein Einreiseverbot für verfassungsfeindliche Prediger sinnvoll ist, doch ohne ein Auslandsfinanzierungsverbot wird es Ländern wie Saudi Arabien oder Katar weiterhin möglich sein Institutionen wie radikal-islamische Moscheen und Koranschulen, aber auch radikale Prediger die einen deutschen Pass oder Flüchtlingsstatus haben zu finanzieren.

Würden Sie daher zustimmen das zusätzlich zum Einreiseverbot für radikal-islamische Prediger ein Auslandsfinanzierungsverbot für alle religiösen Gemeinschaften sinnvoll sei? Dieses Auslandsfinanzierungsverbot muss natürlich nicht so aussehen wie das aus Österreich, aber es muss seinen Zweck erfüllen.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Bahlmann

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Lieber Christian Bahlmann,

ich halte das, was Ihnen vorschwebt, für nicht wünschenswert und ich bin gegen eine Vermischung von Straf- und Gefahrenabwehrrecht mit dem Religionsverfassungsrecht. In Deutschland gibt es eine verfassungsmäßig garantierte Meinungs- und Religionsfreiheit. Diese endet da, wo Menschen diese Freiheiten nutzen, um die demokratische Ordnung abzuschaffen oder wenn sie z.B. unter dem Deckmantel der Religion Straftaten planen. Dann ist es möglich, Vereine zu verbieten, Finanzmittel zu beschlagnahmen etc. Ihr Plan dreht genau diese Logik um. Weil es einige gibt, die unter dem Deckmantel der Religion oder auch der Meinungsfreiheit Dinge tun, die man legitimer Weise unterbinden sollte, wollen Sie die Rechte aller Religionsgemeinschaften einschränken.

Das ist so, als würde man nicht nur den Tarnverein einer kriminellen Nazi-Bande verbieten, sondern gleich alle Sportvereine der Stadt.

Ich halte es für völlig legitim, Mittel für die eigene Arbeit auch bei ausländischen Stiftungen zu beantragen. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung, in der ich Mitglied bin, unterstützt demokratische Initiativen in über einem Dutzend Länder. Ich finde es genauso legitim, dass auch die Kirchen in Deutschland Glaubensgeschwister im globalen Süden finanziell unterstützen. Warum sollte dieses Recht z.B. Buddhisten aus dem globalen Süden nicht zustehen, wenn sie ihre Glaubensgeschwister in Regionen, in denen sie eine kleine Minderheitsreligion darstellen, unterstützen wollen.

Ich finde, Deutschland sollte sich kein Beispiel an autoritär regierten Staaten nehmen, welche die Arbeit z.B. von NGOs (und dazu zählen eben auch religiöse motivierte NGOs) einschränken, in dem sie die Finanzierung der eigenen Arbeit durch Unterstützer aus dem Ausland verunmöglichen.

Freundliche Grüße
Katja Kipping