Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Katharina Dröge
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Frage von Petra W. •

Wie stehen Sie zu einem Antrag beim Bundesverfassungsgericht gemäß Art21 Abs 3 GG?

Sehr geehrte Frau Dröge,

Gegen ein generelles AfD Parteiverbot gibt es viele ernstzunehmende Argumente. Um diese teilweise zu entkräften bitte ich Sie und die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, die Möglichlichkeit eines Antrags nach Art 21 Abs. 3 Grundgesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung, gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgericht 2024-2-BvB 1/19 vom 23.1.24 für die Partei Die Heimat, zu prüfen. Siehe auch https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-009.html.

Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass Steuergelder zur Finanzierung einer in Teilen rechtsextremistischen und sehr wahrscheinlich verfassungswidrigen Partei verwendet werden.

mit freundlichem Grüßen

Petra W.

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