Warum sollen NGT-1-Lebensmittel künftig ohne Kennzeichnung verkauft werden dürfen – und wie wollen Sie mein Recht auf informierte Wahlfreiheit beim Einkauf schützen?
Sehr geehrte Frau Dröge,als Bürger und Verbraucher wende ich mich bewusst an Sie als Fraktionsvorsitzende der Grünen. Transparenz, ökologische Verantwortung und der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen sind keine Randthemen – sie sind das Herzstück grüner Politik. Genau deshalb verstehe ich nicht, wie eine Partei, die für Umweltschutz und Verbraucherrechte steht, die Deregulierung von NGT-1-Lebensmitteln ohne Kennzeichnungspflicht hinnehmen kann.Das Vorsorgeprinzip, der Schutz des ökologischen Landbaus vor Kontamination und das Recht der Verbraucher auf informierte Wahlfreiheit – das sind ur-grüne Werte. Gegen dieses Vorhaben vorzugehen wäre keine Option, sondern eine Selbstverständlichkeit.Ich bitte Sie: Werden Sie laut. Setzen Sie ein klares Zeichen für Kennzeichnungspflicht, Rückverfolgbarkeit und den Schutz gentechnikfreier Landwirtschaft.
Lieber Herr K.,
danke, dass Sie sich in dieser sehr wichtigen Angelegenheit an uns wenden. Hier sind Sie und wir uns einig - für mit neuen Gentechniken (NGT) veränderte Pflanzen sollten aus unserer Sicht die in der Vergangenheit in der EU-Gentechnikrichtlinie 2001/18/EG festgeschriebenen Umwelt- und Verbraucherschutzauflagen und auch Schutzmaßnahmen für die gentechnikfreie und ökologische Landwirtschaft gelten. Für die Beibehaltung der Verbraucherkennzeichnung, der Umweltrisikobewertung und des Monitorings, für Nachweismöglichkeiten, Schutzabstände zwischen Äckern mit und ohne Gentechnikpflanzen, nationale Verbotsmöglichkeiten und hohe Transparenz haben wir uns in der grünen Bundestagsfraktion, aber auch als Grüne in der Europafraktion jahrelang eingesetzt. Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir zum Beispiel ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das zeigte, dass ein Abbau dieser Standards nicht mit den EU-Verträgen, dem darin verankerten Vorsorgeprinzip und völkerrechtlichen Verpflichtungen in Einklang steht. In Regierungsverantwortung haben sich Cem Özdemir und Steffi Lemke deshalb für die Beibehaltung dieser Standards eingesetzt. Ein unter dem grünen Landwirtschaftsministerium in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zeigte nochmals: Eine Abschaffung von Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit für NGT-Pflanzen wäre völkerrechtswidrig. In der Opposition haben wir Plenardebatten zum Thema angeregt, einen Antrag eingebracht und auch mit Sonderausschüssen und Pressekonferenzen die Schwarz-Rote Regierung stark unter Druck gesetzt, eine ablehnende Haltung gegen die Abschaffung dieser Standards auf EU-Ebene einzunehmen. Unsere zuständigen Abgeordneten, darunter Karl Bär, haben alles daran gesetzt, die Medien auf die vielen Probleme hinzuweisen, die die auf EU-Ebene geplante Deregulierung für NGT-1 Pflanzen mit sich brächte. In der Konsequenz hat sich auch die deutsche Bundesregierung bei der Abstimmung im EU-Ministerrat enthalten. Das können wir als Erfolg unserer Arbeit werten, denn die CDU/CSU wollte genau diese Deregulierung unbedingt. Hier finden Sie viele unserer Aktivitäten nochmal beschrieben: https://www.gruene-bundestag.de/unsere-politik/fachtexte/bleibt-europa-gentechnikfrei/
Leider konnten wir uns - Stand jetzt – in der politischen Auseinandersetzung auf EU-Ebene nicht durchsetzen: sowohl im Rat als auch im Europaparlament haben sich Konservative, Rechte und Liberale durchgesetzt, die die Schutzstandards nicht mehr aufrechterhalten wollten. Nun ist eine EU-Verordnung verabschiedet, die die Schutzstandards nicht mehr enthält und auch in Deutschland 1:1 umgesetzt werden muss. Das bedauern wir sehr.
Viele Grüße
Team Dröge
