Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Katharina Dröge
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Frage von Daniel S. •

Wieso sind Sie und ihre Fraktion gegen eine Volksabstimmung? Das ist die direkte Demokratie.

Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Lieber Herr S.

vielen Dank für Ihre Nachricht!

Die Grundkonzeption unserer Verfassung geht von einer Repräsentativen Demokratie aus. Der Wille des Volkes wird dabei vordergründig durch demokratische Wahlen ausgedrückt. Dabei ist es aber nicht per se ausgeschlossen, dass die durch Wahlen legitimierten staatlichen Entscheidungen durch Elemente einer stärkeren Partizipation von Bürger*innen ergänzt wird. Nach der jetzigen Konzeption des Grundgesetzes ist allerdings ausgeschlossen, dass das Volk Gesetzesinitiativen einbringt. Gesetzentwürfe können nur von der Bundesregierung, dem Bundesrat und aus der Mitte des Bundestages eingebracht werden. Im Übrigen gibt es das Instrument des klassischen Volksentscheids nicht auf Bundesebene. Jedoch enthalten viele Landesverfassungen die Möglichkeit eines Volksentscheids bzw. einer Volksinitiative als Form der direkten Demokratie.

Für die lebendige Demokratie spielt Bürgerbeteiligung eine elementare Rolle. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, die Beteiligungsrechte von Bürger*innen zu stärken. So ermöglichen Bürgerräte und ein stärkeres Petitionsrecht direkte Mitbestimmung. In der Grünen Bundestagsfraktion sind wir der Meinung, dass Bürgerpartizipation zur Stärkung der Akzeptanz politischer Entscheidung beiträgt.

Viele Grüße

Team Dröge 

 

 

 

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