Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Katharina Dröge
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Susanne K. •

Warum haben Sie noch keinen AFD Verbotsantrag zur Abstimmung im Bundestag? Warum stellen sich die Grünen nicht dem pol Wettbewerb durch überzeugende Argumente, wie man es von Demokraten erwarten muss?

Sehr geehrteFrau Dröge,

auf Abgeordnetenwatch lese ich schon länger immer die gleiche Frage an alle möglichen Politiker, zumeist gleicher Fragesteller, wann endlich das AFD Verbot kommt.

Bitte erklären Sie mir, verifizierbar, weshalb die Politik der Grünen eigentlich demokratisch ist und die der AFD nicht?

Ich höre immer nur Phrasen auf emotionaler Ebene, aber eigentlich nichts, was auf der Sachebene wirklich belastbar wäre.

Wenn die Grünen ständig Verbot einer Partei fordern, ohne dass sie selbst aktiv werden, empfinde ich dies als sehr undemokratisch, eigentlich reinst populistisch.

Sie sind sich sicher, die AFD ist undemokratisch, bedienen sich dabei selbst undemokratischer Intoleranz gegen gegen dekokratisch gewählte Abgeordnete.

Wann werden Sie einen Verbotsantrag im Parlement zur Abstimmung einbringen, oder aufhören zu polemisieren/"leere Phrasen zu dreschen" und sich politischem Wettbewerb zur AFD stellen, wie man es von Demokraten erwarten muss ? Umfragen sprechen gegen Grüne!

Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Liebe Frau K.

vielen Dank für Ihre Nachricht! 

Die AfD stellt eine ernsthafte Gefahr für unsere Demokratie und eine Bedrohung für unsere freie und vielfältige Gesellschaft dar. Immer wieder stellen ihre Mitglieder die Gleichheit aller Menschen in Frage. Deutlich wurde dies zuletzt bei der Gründungsversammlung ihrer neuen Jugendorganisation. Deren Vorsitzender, Jean-Pascal Hohm, war zuvor Gründungsvorsitzender der inzwischen aufgelösten „Jungen Alternative“ in Brandenburg und ist innerhalb der rechtsextremen Szene gut vernetzt. Der Brandenburger Verfassungsschutz stuft ihn als Rechtsextremisten ein. Bereits im Januar 2024 machte zudem ein Bericht des Recherchenetzwerks Correctiv ein geheimes Treffen in Potsdam öffentlich, bei dem unter anderem Vertreter der AfD und der rechtsextremen Identitären Bewegung über die Vertreibung von Millionen Menschen mit Migrationsgeschichte aus Deutschland berieten. Ein weiteres Indiz für die guten Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsantrags ist die Neubewertung der Partei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Dieses stufte die AfD Anfang Mai des vergangenen Jahres bundesweit von einem „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ zu einer „gesichert rechtsextremistischen“ Partei hoch. Gegen diese Einstufung reichte die AfD einen Eilantrag ein. In der Folge gab der Verfassungsschutz am 8. Mai eine sogenannte Stillhaltezusage ab und verzichtet bis zu einer gerichtlichen Entscheidung darauf, die AfD öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung zu bezeichnen. Diese Stillhaltezusage stellt jedoch keine inhaltliche Neubewertung dar. Der Verfassungsschutz hat vielmehr ausdrücklich klargestellt, dass er an seiner Einschätzung festhält und die AfD weiterhin als gesichert rechtsextremistisch einstuft. Darüber hinaus kommen mehrere juristische Gutachten zu dem Ergebnis, dass ein Verbotsverfahren gegen die AfD gute Erfolgsaussichten hätte.

Zudem bleibt klarzustellen, dass sich der Erfolg einer Partei in demokratischen Wahlen und eine mögliche Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht gegenseitig ausschließen. Eine Partei kann, wie im Falle der AfD, Wahlerfolge erzielen und dennoch aufgrund ihrer inhaltlichen Ausrichtung verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. Größe und politischer Einfluss einer Partei stehen einem Verbotsverfahren daher nicht entgegen. Das Bundesverfassungsgericht fordert für ein Parteiverbot vielmehr ausdrücklich die sogenannte „Potenzialität“, also ein tatsächliches politisches Gewicht, das die Partei in die Lage versetzt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung ernsthaft zu gefährden. Die Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes verlangt in jeder Hinsicht ein klares Einstehen gegen Bestrebungen, die auf die Beseitigung des Schutzes der gleichen Menschenwürde aller Menschen und damit auf das Fundament der demokratischen Grundordnung abzielen.

Wir setzen uns im Deutschen Bundestag daher dafür ein, einen Antrag für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren vorzubereiten. Der erste Schritt in diesem Prozess beinhaltet die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die relevante und vorliegende Materialien für ein solches Verbotsverfahren sammelt. Diese Materialien müssen dann von Sachverständigen ausgewertet werden, um eine Grundlage für einen aussichtsreichen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht zu schaffen.

Dabei plädieren wir für ein gemeinsames Vorgehen aller demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag. Dazu haben wir den anderen demokratischen Fraktionen einen gemeinsamen Weg vorgeschlagen.

Trotz der bislang abwartenden Haltung der Union sind wir weiterhin überzeugt, dass ein geschlossenes Vorgehen aller demokratischen Fraktionen der erfolgversprechendste Weg ist, und wir werden weiterhin mit Nachdruck daran arbeiten.

Viele Grüße

Team Dröge

 

 

 

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