Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Katharina Dröge
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
95 %
106 / 111 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Silke D. •

Können Sie gegen den Abschuss von Wolf Grindi vorgehen?

Sehr geehrte Frau Dröge, auf landesebe BW ist das dringende Anliegen mehrerer Tierschutzorganisationen, Petitionen, Privatmenschen etc gescheitert. Daher mein Anliegen an Sie. Dieser Wolf ist unauffällig...unterstützen Sie bitte Alternativen, hören Tierschützer und Wolfsexperten an. Wölfe sind geschützt. Eine Hetzjagd...mein Herz blutet und ich bete jeden Tag für Grindi. Bitte nehmen Sie mein Schreiben ernst. Mit hoffnungsvollen Grüßen Silke D.

Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Liebe Frau D.

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

So sehr wir Ihr Mitgefühl für den Wolf nachvollziehen können, hängt die gesellschaftliche Akzeptanz dieser geschützten Art doch maßgeblich von einem verantwortungsvollen Umgang mit tatsächlich auffälligen Tieren ab. Dem Artenschutz insgesamt ist nicht gedient, wenn einzelne, gut begründete Entnahmen pauschal kritisiert werden.

Der betreffende Wolf hat wiederholt aktiv die Nähe von Menschen mit Hunden gesucht und dabei offenbar seine natürliche Scheu verloren, möglicherweise auch infolge von Anfütterungen durch sogenannten „Wolfstourismus“. Mildere Mittel, um dieses auffällige Verhalten des Wolfes zu korrigieren, haben leider nicht den erforderlichen Erfolg gezeigt. Unter diesen Umständen ist die Entnahme des Tieres bedauerlich, aus unserer Sicht jedoch unausweichlich, da eine konkrete Gefährdungslage entstanden ist. Diese Bewertung wird auch von Umweltverbänden geteilt.

Gleichzeitig ist entscheidend, die Bevölkerung besser darüber zu informieren, wie man sich bei Begegnungen mit Wölfen richtig verhält. Es muss klar sein: Wer Wölfe anfüttert, gefährdet sie erheblich. Hier braucht es eine konsequente Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie gezielte Informationskampagnen in den betroffenen Regionen.

Für uns gilt der klare Grundsatz: Entnahmen dürfen ausschließlich bei nachweislich auffälligen Tieren erfolgen.

Umso kritischer bewerten wir die Pläne der Bundesregierung, Anfang März eine ungezielte Bejagung des Wolfs zu ermöglichen. Diese Maßnahme erhöht auch nicht die Sicherheit für Weidetiere. Denn während auch unauffällige Rudel ohne sachlichen Grund bejagt werden könnten, würde der dringend notwendige Ausbau des Herdenschutzes stocken. Wird ein Leittier aus einem stabilen Rudel entnommen, kann dies zudem die Sozialstruktur zerstören und im Ergebnis sogar zu mehr Rissen führen.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist daher aus arten- und tierschutzpolitischer Sicht sehr problematisch. Zudem schafft er Rechtsunsicherheiten und wirft Kompetenzfragen zwischen den zuständigen Behörden auf, was notwendige und rechtssichere Entnahmen eher verzögern als beschleunigen dürfte.

Als Grüne Bundestagsfraktion werden wir deshalb einen Entschließungsantrag einbringen, um praktikable und rechtssichere Alternativen aufzuzeigen, unter anderem mit der Forderung einer systematischen Stärkung der Weidetierhaltung. 

Viele Grüße

Team Dröge 

 

 

 

Was möchten Sie wissen von:
Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Katharina Dröge
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Weitere Fragen an Katharina Dröge