(...) Zudem wird erstmals im deutschen Recht eine ausdrückliche Erlaubnis für Hinweisgeber verankert (§ 5 Nummer 2 des Gesetzentwurfs). Auch dadurch wird der investigative Journalismus erheblich gestärkt. Schließlich wurde im Regierungsentwurf eine zentrale Forderung der Journalistenverbände aufgegriffen: Wie in der zugrundeliegenden EU-Richtlinie wird nunmehr klargestellt, dass die Ausübung des Rechts der freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit unberührt bleibt (§ 1 Absatz 3 Nummer 2 des Gesetzentwurfs). (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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