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Frage von Philipp Luca H. •

Frage an Karsten Heineking von Philipp Luca H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Heineking, MdL,

am 19.Juni wurde im Niedersächsischen Landtag die Beschlussempfelung der FDP-Landtagsfraktion „Für eine digitale Radiozukunft“ (vgl. Drs. 18/3957) einstimmig vom Landtag angenommen. Dabei wird der Landesregierung empfohlen, die Subventionierung des Auf-, bzw. Ausbaus des „Digital Brodcast Systems“ einzustellen und stattdessen soll der Aufbau des 5G-Netzes vorangetrieben werden. Dies soll für einen Flächendeckenden und zukunftsorientierten Hörfunk sorgen. Dabei ist mir jedoch eine Problematik in den Sinn gekommen.

Ihr Fraktionskollege Clemens Lammerskitten bekräftigt in seiner Wortmeldung an den Landtag vom 19.Juni diese Beschlussempfelung. Dabei führt er das Argument an, dass durch die bidirektionalität des 5G-Hörfunks die Zukunft des Radios gestärkt wird (vgl Plenarprotokoll 18/51, S.4711). Da der Hörfunk über 5G bidirektional sein soll, wird in vornerein die Möglichkeit des FeMBMS (Further evolved Multimedia Broadcast Multicast Service) ausgeschlossen, da dieser nur einen unidirektionalen Verkehr zulässt. Dieser hat jedoch den Vorteil, dass dieser bis zu 60 Kilometer Reichweite erlaubt. Die normalen 5G Funkzellen erlaubt nur geringere Reichweiten. Es ist fraglich ob die Netzabdeckung mit bidirektionalen 5G-Basisstationen ausreicht, um einen Empfang in dem heutigen ausmaß zu gewährleisten. Dadurch können Dörfer wie Wiedenbrügge, welches Hauptsächlich über ein öffentliches WLAN Mobilfunktechnisch angeschlossen sind, in Sachen Hörfunk „ausgeschlossen“ werden. Dabei gilt für mich nicht die Möglichkeit, dies über das öffentliche WLAN abzuwickeln oder dem Festnetz, dies ist nicht der Sinn dieses Beschlusses!

Inwiefern wird von Ihnen die Möglichkeit in Betracht gezogen, auf das HPHT-Konzept mit FeMBMS in Sachen Versorgung mit Hörfunk zurückzugreifen?

Mit freundlichen Grüßen,
P. L. H.

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