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Karl-Heinz Brunner
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Frage von Felix T. •

Frage an Karl-Heinz Brunner von Felix T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Brunner,

ich schreibe Sie auf Grund Ihrer Expertise als Mitglied in den Ausschüssen Verteidigung und Recht/Verbraucherschutz an. Sicher haben Sie den Bericht des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages 2013* zur Kenntnis genommen. Hier prangert er bereits wiederholt die ungerechte Behandlung von geschiedenen Berufssoldaten in der Handhabung des Versorgungsausgleichs nach Scheidung an. In der Tat zahlen Berufssoldaten im Verhältnis zu "normalen" Beamten länger und mehr ohne dass diese "Mehrbeträge" dem geschiedenen Partner zu Gute kommen. Es geht dabei um Beträge von 50.000 -120.000 EUR die so einfach in der Staatskasse versenkt werden. Ehemalige Angehörige des mittleren Dienstes geraten auch schnell in prekäre Verhältnisse. Hier werden die Zusammenhänge recht einfach dargestellt ( http://www.versorgungsausgleich-soldaten.de/versorgungsausgleich-verstehen.html ) Die Gründe der Scheidungen liegen oft im beruflichen Bereich mit häufigen Versetzungen und hoher Belastung durch Auslandseinsätze. Wie bewerten Sie diesen Sachverhalt und die Forderung des Wehrbeauftragten?

Mit freundlichen Grüßen
Trasnsfeld

* Seite 56

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Transfeld,

vielen Dank für Ihre Anfrage, indem Sie Ihr Unverständnis über die in Ihren Augen unverhältnismäßige Kürzung der Versorgungsbezüge zum Ausdruck bringen. Entschuldigen Sie bitte die Verspätung meiner Antwort. Wir bekommen viele Zuschriften von geschiedenen Soldaten, die in ihren wohlverdienten Ruhestand gehen wollen und plötzlich feststellen, wie hoch die tatsächlichen Abzüge ihrer Bezüge sind.

Das Problem ist mit der Systematik des Versorgungsausgleichs verbunden. Hier sind für geschiedene Berufssoldaten teilweise überproportionale Belastungen entstanden. Diese ergeben sich durch das - im Vergleich zu Beamten - vorgegebene frühe Ausscheiden aus dem aktiven Dienst ab dem 54. Lebensjahr. Beamte scheiden in der Regel erst ab dem 62. Lebensjahr aus dem Berufsleben aus.

Die zugegebenermaßen komplizierte Rechtslage ist dafür verantwortlich, dass in der Gesamtschau die Kürzung der Versorgung von Soldaten höher ausfällt als bei vergleichbaren Beamten. Das gilt insbesondere für die unteren und mittleren Dienstgrade und hat deshalb bei den betroffenen Soldaten erheblichen Unmut verursacht.
Aus diesem Grund wollen wir Fachpolitiker die Versorgungsausgleichszahlung für Berufssoldaten bis zum 62. Lebensjahr aussetzen. Mit dieser Position haben wir uns in der letzten großen Koalition gegenüber dem federführenden Justizministerium nicht durchgesetzt.

Aber im Rahmen des Attraktivitätsprogramms für die Bundeswehr sehen wir jetzt gute Möglichkeiten für eine Verbesserung. Es ist deshalb beabsichtigt, in den Entwurf des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes eine Regelung aufzunehmen, die den Beginn der Versorgungskürzung bis zu der Altersgrenze aufschiebt, die auch für Bundesbeamte gilt. Dieses Gesetz wird im Herbst von der Bundesministerin der Verteidigung in das Parlament eingebracht.

Ich bitte Sie aber auch zu bedenken, dass es viele Berufsgruppen gibt, die rentenrechtlich deutlich schlechter stehen und unter den Abzügen des Versorgungsausgleichs stärker zu leiden haben. Im Vergleich zur durchschnittlichen gesetzlichen Rente, stehen Soldaten, auch der unteren und mittleren Dienstgrade, mit ihren Versorgungsbezügen und Zuschlägen ungleich besser da. Das ist vom Gesetzgeber auch so gewollt, da Soldaten einen besonderen Dienst für unser Land leisten. Aber auch andere Beamte wie Feuerwehrleute, Zoll- oder Polizeibeamte, scheiden vor der Regelzeit aus dem aktiven Dienst aus, für sie gilt die Regelung der Versorgungskürzungen weiter fort. Vor diesem Hintergrund ist derzeit noch nicht abzusehen, ob die federführenden Rechtspolitiker einer Sonderregelung für Soldaten zustimmen. Wir Verteidigungspolitiker werden uns auf jeden Fall sowohl im Parlament als auch mit dem Verteidigungsministerium für eine Verbesserung einsetzen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesem Brief weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Brunner