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Karl-Heinz Brunner
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Frage von Johannes S. •

Frage an Karl-Heinz Brunner von Johannes S.

Sehr geehrter Herr Dr. Brunner,

sie haben für eine 10%-ige (!) Diätenerhöhung gestimmt. Auf der anderen Seite ist es gerade die SPD, die die Abschaffung der kalten Progression verhindert.
Das heißt, für sich selbst fordern Sie 10% mehr ein, Arbeitnehmern im unteren Lohnsegment kassieren Sie Lohnzuwächse durch progressiv steigende Steuersätze zu großen Teilen wieder ein. Ich finde das beschämend. Finden Sie das ok?
Wie stehen Sie zur kalten Progression und was haben Sie ggf. vor in dieser Hinsicht zu unternehmen?

Gruß
J.Stempfle

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stempfle,

in Ihrer Frage versuchen Sie, zwei im Grunde unterschiedliche Themen miteinander zu verbinden. Die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung steht jedoch zunächst in keinem direkten Zusammenhang zum Umgang mit der sogenannten kalten Progression.

Die SPD hat die Abschaffung der kalten Progression nicht verhindert. Machbar wäre eine Abschaffung bzw. Abmilderung der Kalten Progression nur, wenn gleichzeitig eine vernünftige Gegenfinanzierung erfolgt - beispielsweise die moderate Anhebung des Spitzensteuersatzes - um mit den Mehreinnahmen die Auswirkungen der kalten Progression zu minimieren. Im Gegensatz dazu hätte die Verwirklichung der Pläne der alten Bundesregierung die Bundesländer Milliarden Euro gekostet. Die Gelder hätten über Schulden finanziert werden müssen und hätten letztlich an anderer Stelle schmerzlich gefehlt.

Der Vorschlag im Wahlprogramm der SPD, dafür den Spitzensteuersatz zu erhöhen, hat bei den Wählerinnen und Wählern in der Bundestagswahl im vergangenen September leider keine Mehrheit gefunden. Dennoch hat die SPD im Dezember 2013 die Anhebung des steuerfreien Grundfreibetrags um 126 Euro auf 8130 Euro durchgesetzt. Dies kommt vor allem jenen Menschen zugute, die am Existenzminimum leben.

Zur zweiten Frage: Das Gesetz zur Abgeordnetenentschädigung beruht auf Vorschlägen einer unabhängigen Expertenkommission. Sie hat empfohlen, die Abgeordnetenentschädigung an die Besoldung von Richtern der obersten Bundesgerichte anzupassen. Dies ist schon seit 1995 gesetzlich so geregelt, wurde aber bisher nie umgesetzt. Ab 1. Juli 2016 orientiert sich die Abgeordnetenentschädigung an dem sogenannten Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes. Die Diäten steigen und fallen also künftig genau in der Höhe des Bruttodurchschnittsverdienstes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das ist, finde ich, durchaus fair.

Einschnitte gibt es hingegen bei der Altersversorgung: Der Höchstsatz wird von 67,5 % auf 65 % gesenkt und eine vorzeitige Altersentschädigung ist künftig nur noch mit Abschlägen und erst ab 63 möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Brunner MdB