(...) Der Hintergrund ist folgender: Mit Ihrer Erststimme wählen Sie Ihren Direktkandidaten im Wahlkreis, mit der Zweitstimme eine Partei. Die Partei hat aufgrund des Zweitstimmenergebnisses in einem Bundesland den Anspruch auf eine bestimmte Zahl an Sitzen im Deutschen Bundestag. (...)
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