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Karina Fissmann
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Frage von Horst E. •

Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?

Der Landesbetrieb Hessen-Forst verlangt für die Nutzung des hessischen Staatswaldes für Wanderstrecken bei Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen eine „Nutzungspauschale“ in von 297,50 Euro, wenn mehr als 200 Teilnehmer erwartet werden.

Der damalige zuständige Hessische Staatsminister Jörg Jordan hat 1991 zu Wanderveranstaltungen im Wald angeordnet (Staatsanzeiger für das Land Hessen 35/1991 vom 2. September 1991, Seite 2018f. Ziffer 788):

„Im Hinblick auf die besondere gesellschafts- und gesundheitspolitische Bedeutung des Sports, den hohen Freizeitwert derartiger Veranstaltungen und mit Rücksicht auf den i. d. R. gemeinnützigen Charakter der veranstaltenden Vereine bitte ich, die oben genannten Veranstaltungen im Staatswald des Landes unentgeltlich zu gestatten und zu unterstützen.“

Die Wanderfreunde Hatzbachtal meinen, dass diese Feststellung immer noch ihre Berechtigung hat. Wanderveranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald sollten kostenfrei sein.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen selbstverständlich gerne beantworte. Ich teile Ihre Meinung, dass keine Gebühren für die Nutzung des hessischen Staatswaldes erhoben werden sollten. Vielmehr sollte man für Wandertage, wie Ihr Verein sie regelmäßig durchführt, werben, um noch mehr Menschen zur Bewegung zu animieren. Die Aussage des Hessischen Staatsministers Jörg Jordan sollte daher heute einen noch viel höheren Stellenwert haben als damals, um das gesellschaftliche Miteinander und die gesundheitspolitische Bedeutung des Sports zu fördern.

Es sei Ihnen daher versichert, lieber Herr E., dass ich mich für Ihr Anliegen einsetzen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Karina Fissmann

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