Diese Familienstartzeit ist allerdings ein Projekt auf Bundesebene. Die Landesebene ist damit nicht befasst. Die Richtlinie der Europäischen Union (EU) zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige legt europaweit verbindliche Standards fest. Die Vorgaben waren bis August 2022 von allen europäischen Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen.
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