Bevor Interessenvertreter Kontakt mit Abgeordneten selbst oder mit Mitarbeitern von ihnen oder der Fraktionen aufnehmen, besteht nach diesem neuen Gesetzt eine Eintragungspflicht.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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