Anträge von Fraktionen, über die im Plenum des Deutschen Bundestages beraten wird, können unter Umständen in Sitzungen aufgerufen werden, die Frau Klöckner MdB selbst in ihrer Funktion als Präsidentin des Deutschen Bundestages leitet. Die Sitzungsleitung ist Teil ihrer amtlichen Aufgaben als Bundestagspräsidentin – und diese erfordern besondere politische Zurückhaltung und Neutralität.
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