Wie soll man einen Eigentumsnachweis erbringen,den der Gesetzgeber erst nachträglich und überhaupt lange nach Eigentumserwerb verlangt,zumal Privatpersonen bis dahin keine Rechnungen aufheben mussten?
Frau Klöckner,
Juristisch nennt man das Verlassen auf eine Rechtslage,die nach früherem Recht noch gültig war, Vertrauensschutz oder Übergangsrecht, wobei es sich auch um eine Anwendung des Rückwirkungsverbots handeln kann, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Wenn ein neues Gesetz nachträglich bestehende,aber nach neuem Recht unzulässige,Verhältnisse belastet oder verändert, widerspricht dies dem Rückwirkungsverbot und schützt die Betroffenen, die sich auf das alte Recht verlassen haben? Liege ich falsch?
Ich habe im Zeitraum 1990- 2020 jählich einige Goldmünzen gekauft. Ein Pflicht, die Rechnungen aufzuheben gab es nicht.
Dann aber hat die Politik im August 2021 ein Herkunftsnachweis verpflichtend bei Verkauf eingeführt, um Geldwäsche zu verhindern.
Wie soll ein vom Gesetz vorher nicht verlangter Nachweis gelingen, wenn die Politik ihn später zur Pflicht macht und man die Kaufbelege nicht aufgehoben hat,was nicht gefordert war?
Gerne hätte ich dazu von Ihnen direkt die Antwort