Wie bewerten Sie, dass die Bundesregierung überhöhte Nachzahlungen an Pflegekassenbeiträge von Rentnern einforderte und sich deren Erstattung verweigert?
Ab 1. Januar. 2025 wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent erhöht. Hintergrund ist die Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung – PBAV 2025
vom 20. Dezember 2024.
Die Umsetzung der Beitragserhöhung erfolgte nachgelagert – zeitgleich mit der Rentenerhöhung, auf der Basis der erhöhten Juli-Rente. Dadurch wurden die Rentner zu einer überhöhten Nachzahlung herangezogen, zugleich wurden auf diesem Weg zusätzlich Mehreinnahmen in 2-stelliger Millionenhöhe zu Gunsten der PV generiert - Eine Verfahrensweise, die in der Folge zu einer statistischen Ungleichbehandlung führt und so die Rentnerinnen und Rentner diskriminiert und letztlich schädigt.
Die DRV verschweigt, dass sie an alternativen und gerechteren Lösungsmöglichkeiten vorbeigegangen ist, die durchaus eine frühere Umsetzung ermöglicht hätte, bespielweise den Zusatzbeiträgen der KV ohne Rückwirkung erst zwei Monate nach Inkrafttreten, also ab März 2025, wirksam werden zu lassen.
Sehr geehrter Herr B.,
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