
Die nächste Wahl findet 2029 statt und wird gemäß Datenschutzgesetz NRW auf Vorschlag der Landesregierung vom Landtag auf die Dauer von 8 Jahren gewählt.
Frank Springer. Fotographie
Die nächste Wahl findet 2029 statt und wird gemäß Datenschutzgesetz NRW auf Vorschlag der Landesregierung vom Landtag auf die Dauer von 8 Jahren gewählt.
Für uns steht fest: Eine starke und handlungsfähige Datenschutzaufsicht ist unverzichtbar für den Schutz der digitalen Grundrechte.
Ja, wir sind mit den Problemen rund um die Einbürgerung und den administrativen Hürden gut vertraut.
Eine starke, handlungsfähige Aufsicht ist zentral für das Vertrauen in den Datenschutz.
Daher finde ich es wichtig, dass Städte und Gemeinden selbst entscheiden dürfen, welche Regelungen für sie passend sind. Sie verstehen die lokalen Bedürfnisse und Gegebenheiten am besten.
Bürokratieabbau, gerade im Sozialbereich, ist mir ein großes Anliegen. Ihre Einschätzung, dass der Aufwand beispielsweise für Menschen mit Behinderung oder Menschen mit chronischen Erkrankungen kaum zu leisten ist, teile ich.