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Jürgen Hardt
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Frage von Frederik O. •

Befürworten Sie den Antrag auf ein AfD-Verbotsverfahren?

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Ich unterstütze die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens durch den Deutschen Bundestag nicht. Zum jetzigen Zeitpunkt halte ich es für juristisch nicht erfolgversprechend und politisch kontraproduktiv:

(1) Das Bundesverfassungsgericht hat hohe Anforderungen an ein Parteiverbot gestellt, die ich auch infolge der Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als nicht erfüllt ansehe.

(2) Darüber hinaus fehlt die erforderliche Tatsachengrundlage in Form einer umfassenden Materialsammlung. Das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz zur Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" reicht hierfür wohl nicht aus.

(3) Überdies ist vor Einleitung des Verfahrens eine "strikte Staatsfreiheit" gegenüber der betroffenen Partei herzustellen. V-Leute dürfen nicht mehr im Einsatz sein. Eine solche Garantie können nur die Bundesregierung und die Landesregierungen geben, die somit auch nur einen statthaften Antrag erarbeiten können.

(4) Zudem müssen wir auch die möglichen Folgen eines Scheiterns des Verbotsantrags bedenken: Die AfD erhielte faktisch ein verfassungsgerichtliches "Gütesiegel", eine vermeintlich verfassungsgemäße Partei zu sein – dieses Risiko einzugehen, halte ich für nicht vertretbar.

(5) Ich halten es zudem für einen Trugschluss zu glauben, die Zustimmung zur AfD ließe sich "wegverbieten". Die politischen Kräfte der demokratischen Mitte müssen die AfD stattdessen politisch und inhaltlich stellen. Wir wollen keine Symptombehandlung, sondern Ursachenbekämpfung: Die drängenden politischen Probleme Deutschlands müssen gelöst werden, um dem in der Bevölkerung weit verbreiteten Frust gerecht zu werden. Altbundespräsident Joachim Gauck bringt es auf den Punkt: Ein Verbotsverfahren würde "noch mehr Wut und noch mehr Radikalität erzeugen – und das wäre politisch schädlich".

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