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Josephine Ortleb
SPD
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Frage von Benjamin D. •

Frage an Josephine Ortleb von Benjamin D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Josephine Ortleb,

bitte erklären Sie mir freundlicherweise, warum Sie am 14.11.19 mit JA zum Gesetz „Stärkung der Impfprävention (Masernschutz)“ gestimmt haben. Auch will ich gerne wissen auf welcher Grundlage Sie ihre Entscheidung getroffen haben. Die Berichterstattung in den einschlägigen Medien fällt aus meiner persönlichen Sicht extrem einseitig zu Gunsten der Impfempfehlungen aus. Haben Sie sich auch mit den möglichen Nebenwirkungen und Risiken von Impfungen auseinandergesetzt?

Für einen ergebnisoffenen Austausch, auch in einem persönlichen Gespräch, stehe ich sehr gerne jederzeit zur Verfügung. Über ihre Antwort freue ich mich.

Ich erinnere: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ [Art. 1 Absatz 1 GG] und „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich“ [Art. 2 Absatz 2 GG].

Ich bin weder Impfbefürworter noch Impfgegner und ausschließlich an der Wahrheit interessiert. Falsche Informationen, Meinungssteuerung, Interessenskonflikte und unlautere Interessen akzeptiere ich nicht. Ich bin jederzeit bereit meine Feststellungen zu korrigieren und infrage zu stellen, wenn sich neue Erkenntnisse und Fakten ergeben.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Donner,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24.12.2019 zum Masernschutzgesetz.

Meiner Meinung nach, endet die individuelle Entscheidungsfreiheit dort, wo die Gesundheit und sogar das Leben anderer gefährdet ist.
Da bei einer Masernerkrankung genau das der Fall ist, haben wir mit dem Koalitionsvertrag vereinbart, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die notwendigen Impfquoten zum Schutz der Bevölkerung zu erreichen.

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, sind von einer Masernerkrankung besonders häufig Kinder in den ersten beiden Lebensjahren, ältere Menschen und diejenigen mit besonders schwachem Immunsystem betroffen. Sie tragen auch ein erhöhtes Risiko dafür, dass eine Maserninfektion zu schwerwiegenden Komplikationen führt und müssen besonders häufig wegen einer Masern-Erkrankung stationär behandelt werden. Durch eine vorübergehende Immunschwäche kann es nach einer Masernerkrankung zu anderen, teilweise schwerwiegenden Erkrankungen wie z.B. Lungenentzündungen und Gehirnentzündungen kommen. Masern sind extrem ansteckend. Ohne Impfschutz infizieren sich etwa 95 von 100 Menschen, wenn sie Kontakt zu einem Erkrankten hatten.

Sowohl für den individuellen Schutz jeder und jedes Einzelnen, als auch für den Gemeinschaftsschutz zugunsten von Menschen, die nicht geimpft werden können, brauchen wir eine ausreichende Masern-Impfquote.

Unser Ziel ist es, Masern in Deutschland zu überwinden und in Europa weiter einzudämmen. Dazu brauchen wir eine Impfquote von mindestens 95 Prozent der Bevölkerung. Bei Kindern vor dem Schuleintritt erreichen wir mit der ersten Masernimpfung deutschlandweit zwar 97 Prozent, aber schon hier gibt es deutliche regionale Unterschiede. Zweimal gegen Masern geimpft sind nur noch 93 Prozent der Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Laut BARMER-Arzneimittelreport 2019 könnten die Impfquoten sogar noch darunter liegen. Eine Maserimpfpflicht kann helfen, Impflücken zu schließen. Manche mögen diesen Schritt als Bevormundung empfinden, aber es geht hier nicht nur um dem Schutz jeder und jedes Einzelnen, sondern um den Schutz der gesamten Bevölkerung. Ein ausreichender Impfschutz kann unnötiges Leid vermeiden.

Das Paul-Ehrlich-Institut prüft und bewertet fortlaufend anhand aktueller wissenschaftlicher Daten den Nutzen und das Risiko von Impfstoffen und dokumentiert jährlich die Meldungen des Verdachts einer Impfkomplikation oder einer Nebenwirkung nach Impfung. Neben den bestehenden gesetzlichen Meldepflichten können seit 2012 auch betroffene Personen und deren Angehörige den Verdachtsfall einer unerwünschten Impfreaktion oder Nebenwirkung melden. Das Meldeverfahren ist in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert worden.

Die verfügbaren Kombinationsimpfstoffe sind wirksam und gut verträglich. Von 10.000 Geimpften entwickeln etwa 500 bis 1.500 allgemeine Beschwerden wie leichtes bis mäßiges Fieber, Kopfschmerzen, Mattigkeit oder Magen-Darm-Beschwerden. Bei etwa 500 Geimpften entwickelt sich an der Einstichstelle in den ersten drei Tagen nach der Impfung eine Rötung oder Schwellung. Etwa 10 Tage nach einer MMR-Impfung bekommen 200 bis 500 von 10.000 Geimpften für wenige Tage einen masernähnlichen Hautausschlag, der auch "Impfmasern" genannt wird. Dieser kann mit mäßigem Fieber einhergehen. Impfmasern sind nicht ansteckend. Nach einer MMR-Impfung tritt extrem selten, in weniger als 1 von 10.000 Fällen, eine allergische Reaktion auf.

Niemand bestreitet, dass eine Masernimpfung eine unerwünschte Reaktion oder Nebenwirkung zur Folge haben kann. Das Risiko einer schwerwiegenden Komplikation im Zusammenhang mit einer Masernimpfung ist aber sehr gering, im Gegensatz zum Risiko, ungeimpft schwer an Masern zu erkranken.

Unser Ziel ist es, einen besseren individuellen Schutz insbesondere von Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht geimpft werden können, sowie einen ausreichenden Gemeinschaftsschutz vor Maserninfektionen zu erreichen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen und guten Wünschen für das Jahr 2020

Josephine Ortleb, MdB

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