Frage von Felix H. • 09.04.2025

Antwort ausstehend von Josefine Paul BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Linda Hammer
Der Gleichlauf dieser beiden Stichtagsregelungen ist wichtig, damit die Dauer der Elternbeitragsbefreiung immer jedenfalls dann zwei Jahre beträgt, wenn das Kind schulpflichtig eingeschult wird.
Die Personalverordnung mit Angaben zu den unterschiedlichen Professionen, die in Kitas eingesetzt werden können, finden Sie hier: https://www.kita.nrw.de/neue-personalverordnung