Frage von Felix H. • 22.09.2025
In NRW wurde der Hinweisgeberschutz verspätet am 29.12.23 nach (mit 34 Mio€ hohen Vertragsstrafe abgeschlossener) Klage gegen BRD durch HinSchAG geregelt. Gilt der Schutz rückwirkend vor dem 29.12.23?
In NRW wurde der Hinweisgeberschutz verspätet am 29.12.23 nach (nach der inzwischen mit 34 Mio € hohen Vertragsstrafe abgeschlossener) Klage gegen Deutschland durch HinSchAG geregelt.
Gilt der Hinweisgeberschutz (Bsp. Ausländerbehörden aus Ihrer ministerialen Hierarchie) auch rückwirkend vor dem 29.12.23 aus der Zeit der rechtskräftig festgestellten Vertragsverletzung durch dieses Land?