In Ihrer Antwort vom 5.6.25 (nicht) auf meine Frage vom 29.9.24 gehen Sie (ungefragt) auf 4 neue Meldestellen zu Queerfeindlichkeit, Antiziganismus etc. ein. Was ist mit meiner Sachfrage* vom 29.9.24?
Meldestellen zu Queerfeindlichkeit et al. sind keine Stellen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes, für dessen verspätete Umsetzung (in NRW im kommunalen Bereich vertragsverletzungsverspätungsrelevant erst zum 29.12.23) Deutschland bereits eine 34 Mio € hohe Vertragsstrafe zahlen musste.
* Keinen Schutz sehen das HinSchG & HinSchG AG NRW für die Menschen vor, die in internen Meldestellen arbeiten. Warum sind sie nicht gg. Nachteile abgesichert, die in Ausübung ihrer Tätigkeit entstehen? https://verfassungsblog.de/ein-hinweis-fur-den-rechtsstaat/
Antworten Sie noch auf meine Sachfrage(n)?