Frage von Felix H. • 09.04.2025

Antwort ausstehend von Josefine Paul BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Linda Hammer
Der Gleichlauf dieser beiden Stichtagsregelungen ist wichtig, damit die Dauer der Elternbeitragsbefreiung immer jedenfalls dann zwei Jahre beträgt, wenn das Kind schulpflichtig eingeschult wird.