Wird die Regierung nach der Veröffentlichung des Gutachten ein Ausschluss der staatlichen Parteienfinanzierung Verfahren gegen die AfD starten?
Sehr geehrter Herr Oster,
Sie haben bestimmt mitbekommen, dass die NGO GfF ein Gutachten mit über 3000 Seiten erstellt hat, die die Verfassungswidrigkeit der AfD argumentiert und beweist. Dies finde man alles bei deren Webseite.
Ich habe mich da ein bisschen reingelesen und es ist in der Tat sehr ausführlich und detailreich formuliert worden.
Viele Linke und Grünen fordern direkt gleich den Verbotsverfahren. Ich persönlich halte dies für zu übertrieben und würde stattdessen eher der AfD den Zugang zur staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen. Verfassungsfeinde sollen nie ein Zugang zur staatlichen Förderung erhalten! Zudem sind die Hürden dafür deutlich geringer als beim Verbot. Damals bei der NPD wurde es am Ende der Ausschluss zum Staatsgeld durchgesetzt, weil alle Aspekte nicht ausreichten. Die AfD kann nicht so ganz in ihrer Märtyrerrolle gehen, weil es nicht um ein Verbot sondern um eine Sanktion geht. Ich bitte Sie gehen Sie den Vorschlag mit Ihrer Kollegschaft durch.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie sich mit einem möglichen Ausschluss der AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung auseinandersetzen. Dass die AfD mit ihren Zielen, ihren Inhalten und ihrem Demokratieverständnis gefährlich für unseren Staat ist, steht außer Frage. Allen Bürgerinnen und Bürgern, denen unser Land mit seinen rechtsstaatlichen Werten etwas bedeutet, sollte das Sorgen machen. Wir sind uns also einig: Die AfD darf politisch und gesellschaftlich keine Rolle in Deutschland spielen.
Der Gedanke, den scheinbar einfacheren Weg zu gehen, und statt eines Verbotsverfahrens die Partei von der staatlichen Finanzierung auszuschließen ist ebenso naheliegend wie einleuchtend. Allerdings bestehen in der Realität hohe Hürden für einen solchen Schritt: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 23. Januar 2023 bestätigt, dass die Voraussetzungen von Parteiverbot und Finanzierungsausschluss nahezu identisch sind. Es müsste im gleichen Maß wie beim Parteiverbot nachgewiesen werden, dass die AfD nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger aktiv und planvoll die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpft.
Diese Tatsache bringt mich zurück zu dem Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte: Die Rechtslage ist bei weitem nicht so klar, wie es das Gutachten auf den ersten Blick vermuten lässt. Die Unsicherheit, ob ein Parteiverbotsverfahren (oder ein potentieller Finanzierungsausschluss) tatsächlich Erfolg hätte, wurde zu Beginn dieses Jahres durch ein Urteil des VG Köln nochmals verstärkt (https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/05_26022026/index.php). Das Gericht entschied dort im Eilrechtsschutz, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bis zum Abschluss des beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Hauptsacheverfahrens in erster Instanz nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und behandeln darf. Leiten wir nun ein langwieriges Verbotsverfahren oder einen Finanzierungsausschluss ein und scheitert dies dann vor dem Bundesverfassungsgericht, so würde davon einzig und allein die AfD profitieren. Der Schaden für unsere Demokratie wäre erheblich und die AfD dürfte wohl weiter an Zustimmung gewinnen.
Ein so weitreichender Schritt wie ein Finanzierungsausschluss muss daher sorgfältig geprüft und vorbereitet werden. Ein Verfahren, das politisch gewollt, aber rechtlich nicht ausreichend abgesichert ist, würde dem Anliegen der wehrhaften Demokratie nicht dienen.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Oster

